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Genehmigung für Entsorgungsbetrieb beantragen

Sie möchten ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen betreiben? Dann müssen Sie hierfür eine behördliche Genehmigung beantragen.

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen privater Endverbraucher betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Kurztext

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verpackungsabfällen betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

 

keine

 

  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Nachweis über die Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten
  • Erfassungsverträge für die verschiedenen Abfallfraktionen
  • Abstimmungsvereinbarungen beziehungsweise Unterwerfungserklärungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes Sachsen-Anhalt
  • Verträge zum Nachweis von Sortier- und Verwertungskapazitäten,
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle
  • Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Absichtserklärung zum Beitritt zur Gemeinsamen Stelle
  • Der Antrag ist vom Geschäftsführer handschriftlich zu unterzeichnen und in zweifacher Ausführung (1 Exemplar ist zur Auslegung entsprechend zu kennzeichnen) vorzulegen.

 

Der Betrieb eines Systems bedarf der Genehmigung.

Diese wird erteilt, wenn

  • ein System in Sachsen-Anhalt flächendeckend eingerichtet ist, insbesondere die notwendigen Sammelstrukturen vorhanden sind,
  • für das System mit allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Sachsen-Anhalt Abstimmungsvereinbarungen bestehen oder sich unter bestehende Abstimmungsvereinbarungen unterworfen wurde,
  • ein System über die notwendigen Sortier- und Verwertungskapazitäten verfügt,
  • das System finanziell leistungsfähig ist,
  • das System mit der Zentralen Stelle eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen hat.

Rechtsgrundlage

§ 18 Verpackungsgesetz (VerpackG)

§ 22 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG)

§ 25 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG)

 

Es sind keine Vorlagen zur Beantragung von Systemgenehmigungen vorhanden.

Weitere Informationen

Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass ein System eine angemessene, insolvenzfeste Sicherheit leistet. Diese Sicherheit wird verlangt, wenn Pflichten aus den Gesetzesgrundlagen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder den zuständigen Behörden dadurch zusätzliche Kosten oder finanzielle Verluste entstehen.

 


Ansprechpartner

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale), Stadt
0345 5704-0
0345 5704-190
poststelle[at]lau.mwu.sachsen-anhalt.de
lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST