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Genehmigung als Schule in freier Trägerschaft beantragen

Die Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen geführt . Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.

Den freien Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie der Organisation des Unterrichts.

weitere Informationen zu Schulen in freier Trägerschaft

 


Ansprechpartner

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST