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Gasthörerschaft beantragen

Bevor Sie ein Studium beginnen, möchten Sie einen tieferen Einblick in die Themen erhalten? Informieren Sie sich hier über eine Gasthörerschaft.

Als Gasthörer oder –hörerin können Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen. Dafür brauchen Sie keine Hochschulzugangsberechtigung. Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.

Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen.

Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörer oder –hörerin zugelassen werden.

Kurztext

Die Gasthörerschaft soll allen Interessierten einen Einblick in das Studium und die Hochschule geben. Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung können Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst.

 

Wenden Sie sich an die Hochschule.

 

Die Hochschulen legen die Fristen fest, in denen Sie den Antrag einreichen müssen.

 

Für die Gasthörerschaft müssen Sie eine Studiengebühr bezahlen. Diese richtet sich nach der Hochschule und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.

 

  • Antrag auf Gasthörerschaft
  • Kopie Ihres Passes/ Ihres Personalausweises

 

  • Die Hochschule hat für Ihren gewünschten Studiengang genügend Kapazitäten
  • Sie haben die Gebühr gezahlt

Rechtsgrundlage

§ 32a Abs. 3 HSG LSA

 

Viele Hochschulen stellen die Anträge online zur Verfügung.

Weitere Informationen

Viele Hochschulen bieten Studierenden anderer Hochschulen eine kostenlose Gasthörerschaft an. Sie können in begründeten Ausnahmefällen sogar Prüfungen als Gasthörer oder –hörerin ablegen. Darüber entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal ST