Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Grenzfeststellung beantragen

Sie möchten einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.

In Sachsen-Anhalt gibt es unterschiedliche Leistungen für einen Antrag auf Durchführung einer Grundstücksvermessung.

Diese sind:

  • Flurstück Bildung Löschung von Zugehörigkeitshaken
  • Flurstück Bildung durch Teilung
  • Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
  • Flurstück Bildung mit vorgezogener Flurstücksbildung
  • Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung
  • Flurstück Bildung von langgestreckten Anlagen

Bitte informieren Sie sich, welche Antragsart für Sie in Frage kommt.

 

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

 

Keine.

 

Die Voraussetzungen finden Sie bei den Informationen und Auswahlmöglichkeiten der Antragsarten.

Rechtsgrundlage

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)

 


Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821
service.magdeburg.lvermgeo[at]sachsen-anhalt.de
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr

Specht, Dieter - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Wilhelm-Heine-Straße 20
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
03949 2237
03949 501960
kontakt[at]ivb-specht.de

Mo. und Mi. 07:30 - 16:00 Uhr

Di. und Do. 07:30 - 17:00 Uhr

Fr. 07:30 - 13:30 Uhr

Wenck, Stefan - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Bülstringer Str. 18
39340 Haldensleben, Stadt
03904 66250
03904 662555
info[at]ing-wenck.de
ing-wenck.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST