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Einwohnerantrag stellen

Sie wollen in Ihrer Gemeinde, Verbandsgemeinde beziehungsweise in Ihrem Landkreis mitbestimmen und Einfluss nehmen? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde, einer Verbandsgemeinde beziehungsweise eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten im Gemeinderat, im Verbandsgemeinderat beziehungsweise im Kreistag behandeln zu lassen.
Einwohneranträge dürfen nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, der Verbandsgemeinde beziehungsweise des Landkreises zum Gegenstand haben.

Kurztext

Der Einwohnerantrag ist ein Mittel zur Einflussnahme der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Einwohnerschaft kann mittels eines Einwohnerantrages beantragen, dass der Gemeinderat, der Verbandsgemeinderat beziehungsweise der Kreistag bestimmte Angelegenheiten behandelt.

 

örtliche Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung, örtliche Verbandsgemeindeverwaltung, örtliche Kreisverwaltung

 

Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderates, des Verbandsgemeinderates beziehungsweise des Kreistages oder eines beschließenden Ausschusses, muss er innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben, um einen Einwohnerantrag zu stellen.

Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren mit einer Begründung enthalten. Dieses Begehren darf innerhalb des letzten Jahres nicht Inhalt eines Einwohnerantrags gewesen sein.

Außerdem sollen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

Rechtsgrundlage

§ 25 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)

 

Weitere Möglichkeit der Interessendurchsetzung auf kommunaler Ebene:

Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Sie ist an keine bestimmte Rechtsform gebunden. Ziel einer Bürgerinitiative ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere Gruppierungen zu nehmen.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, der Verbandsgemeinde beziehungsweise des Landkreises direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats-, Verbandsgemeinderats- beziehungsweise Kreistagsbeschlusses.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Allgemeine Verwaltung

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-110
039204 781450
hauptamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Herr Christoph Achilles

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Allgemeine Verwaltung

Herr Christoph Achilles

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Allgemeine Verwaltung

Landkreis Börde - Kreistag/Wahlen

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1302
+49 3904 7240-51304
kreistag-wahlen[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/landrat/buero-landrat/kreistagwahlen

Postanschrift:
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Yvonne Rexhi

Mitarbeiter Landkreis Börde - Kreistag/Wahlen

Frau Yvonne Rexhi

Mitarbeiter Landkreis Börde - Kreistag/Wahlen

Quelle der Inhalte: Landesportal ST