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Einschulungsuntersuchung vereinbaren

Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kurztext

Die Schuleingangsuntersuchung wird von dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, im Beisein der Eltern durchgeführt. Sie dient dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festzustellen. Ziel ist es herauszufinden, ob notwendige Voraussetzungen für den Start in die Schule vorliegen. Hierzu zählen körperliche, geistige, seelische, soziale und emotionale Fähigkeiten Ihres Kindes. Werden bei der Einschulungsuntersuchung Beeinträchtigungen des Kindes festgestellt, können rechtzeitig individuelle Fördermaßnahmen empfohlen und eingeleitet werden.

 

Gesundheitsamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt

 

keine

 

Für die Untersuchung benötigen Sie

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
  • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

 

  • Mindestalter 5 Jahre
  • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

Rechtsgrundlage

§ 37 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)

§ 9 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA)

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz

Postanschrift:
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Rüdiger Mages

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de

Herr Rüdiger Mages

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

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+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de

Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-2551
+49 3904 7240-52667
jaed[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-jugendaerztlicher/jugendzahnaerztlicher-dienst

Postanschrift:
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Christine Schmidt

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst

Frau Christine Schmidt

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst

Quelle der Inhalte: Landesportal ST