Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften Genehmigung beantragen
Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften Genehmigung beantragen
Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach § 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.
Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.
Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer
- Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
- Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,
dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.
Landesverwaltungsamt - Referat Verbraucherschutz,Veterinärangelegenheiten
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2654
0345 514-1444
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz
Postanschrift:
Postfach 100153
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Rüdiger Mages
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de
Herr Rüdiger Mages
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
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esundheit[at]landkreis-boerde.de
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Lebensmittelkontrolle
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667
lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-lebensmittelkontrolle
Postanschrift:
Postfach 100153
39331
Haldensleben, Stadt
Frau Susanne Ladenthin
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Lebensmittelkontrolle
Frau Susanne Ladenthin
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Lebensmittelkontrolle
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667
futtermittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-veterinaerwesen
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Frau Birte Mewes
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Frau Birte Mewes
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Quelle der Inhalte: Landesportal ST