Denkmalförderung beantragen
Denkmalförderung beantragen
Beabsichtigen Sie - oder auch ihr Mieter -, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder muss das Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde auf.
Dort wird man Ihnen sagen, welche Schritte notwendig sind, um die erforderliche Genehmigung zu erhalten. Das erspart Ihnen in der Regel nicht nur zeitlichen und finanziellen Aufwand, sondern auch unnötigen Ärger; denn in frühzeitigen Gesprächen mit den zuständigen Behörden gelingt es in der Regel, eine unter Abwägung aller Interessen sinnvolle Lösung zu finden.
Wenn für die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt auch die denkmalrechtliche Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Der Antrag auf Genehmigung ist schriftlich bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stellen. Zuständig für den Denkmalschutz sind in der Regel die unteren Denkmalschutzbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.
Nur wenn der Abbruch eines Baudenkmals unumgänglich sein sollte, ist vor der Bauantragstellung ein separater Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Oberen Denkmalschutzbehörde, dem Landesverwaltungsamt/Referat Denkmalschutz zu stellen. Diese gewährt auf Antrag auch Zuwendungen zum Erhalt der Kulturdenkmale.
Link zur Oberen Denkmalschutzbehörde beim Landesverwaltungsamt mit weiteren Hinweisen und Formularen
Welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen, klären Sie bitte in einem Gespräch mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde ab.
Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind:
- Baudenkmale,
- Denkmalbereiche,
- archäologische Kulturdenkmale,
- archäologische Flächendenkmale,
- bewegliche Kulturdenkmale
- Kleindenkmale.
Bei der Erhaltung und Instandsetzung Ihres Denkmals können Sie zum einen durch Steuererleichterungen und zum anderen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung erfahren.
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 (1) Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Anlagen 1 und 2
- Ausfüllhinweise zum Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 bis 4 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) i. V. m. Denkmalantragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmAVO LSA)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für die Haushaltsjahre
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 (1) Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Anlagen 1 und 2
- Ausfüllhinweise zum Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 bis 4 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) i. V. m. Denkmalantragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmAVO LSA)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für die Haushaltsjahre
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommenssteuergesetz (EStG)
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0345 514-2533
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 1963
39009
Magdeburg, Landeshauptstadt
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.
Frau Susanne Nolte
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe
Frau Susanne Nolte
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe
Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauverwaltung
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6261
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Di. 9:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Herr Heiko Markworth
Mitarbeiter Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauverwaltung
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+49 3904 7240-6201
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST