Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie vor allem in stark besiedelten Räumen besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als Geschützter Landschaftsbestandteil in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Kurztext
- Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung
- Zum Fällen von besonders geschützten Bäumen (geschützter Landschaftsbestandteil) ist Ausnahmegenehmigung erforderlich
- Zuständig: Untere Naturschutzbehörde oder Gemeinden (beim Vorliegen einer Baumschutzsatzung)
Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.
Liegt in Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.
- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises
- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde beziehungsweise kreisfreien Städte
§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz
§ 21 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt - Schutz der Alleen
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
- Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Fremdenverkehr
- Vorbescheid beantragen
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bauhof
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-640
039204 781-430
bauhof[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Herr Christoph Weidig
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bauhof
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039204 781640
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Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4146
+49 3904 7240-56100
naturschutz-forsten[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-naturschutz-und-forsten
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Frau Ulrike Kausche
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
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Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Quelle der Inhalte: Landesportal ST