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Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
    der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
  • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

 

 

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

 

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

 

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Bärbel Eberhardt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Frau Lena Grünberg

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

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039204 781133
039204 781-440

Frau Ivonne Schwienhagen

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Quelle der Inhalte: Landesportal ST