Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen

Sie entnehmen für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke in großem Umfang Wasser? Sie können in Ausnahmefällen vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden.

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.

Kurztext

Für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder Ableiten von Grundwasser wird ein Wasserentnahmeentgelt berechnet.

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

 

Keine.

 

  • Antrag auf Befreiung
  • Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
    • Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr

 

  • Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
  • Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.

Rechtsgrundlage

§ 105 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

§4 Abs. 2 Wasserentnahmeentgeltverordnung (WasEE-VO LSA)

 

Antrag auf Befreiung

Antrag auf Ermäßigung

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

Informationen zum Wasserentnahmeentgelt

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
0345 514-2798
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Herr Gernot Kruse

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

Herr Gernot Kruse

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

Quelle der Inhalte: Landesportal ST