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Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.


Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

 

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde beziehungsweise des Landkreises wenden.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-620
039204 781-420
liegenschaften[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Frau Corinna Imbiel

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Herr Sebastian Mund

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Frau Elke Ruske

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Quelle der Inhalte: Landesportal ST