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Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverant­wortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

Kurztext

Alle Kinder werden mit Beginn der Schulpflicht in die Grundschule aufgenommen. Dort werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs.

 

Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

 

Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.

 

keine

 

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
  • Nachweis Masern-Impfung

 

  • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
  • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
  • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

Rechtsgrundlage

§ 4 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundschule | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018

§ 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018

Ministerium für Bildung Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Aufnahme in die Grundschule | i. d. F. v. 01.07.2020 | gültig ab 21.07.2020

 

Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Information zur Nachweispflicht nach dem Masernschutzgesetz

 


Ansprechpartner

Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST