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Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten oder Bars beantragen

Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind.

Sie dient in erster Linie dem Lärmschutz.

Folgende Regelungen gelten:

  • Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
  • Für die Nächte zum 1. Januar, zum 1. Mai und zum 2. Mai wird die Sperrzeit aufgehoben.
  • Die Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten wie Spielhallen, öffentliche Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr.

Die zuständige Behörde (Städte, Gemeinden) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-141
039204 781-440
gewerbe[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Tina Kermbach

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Frau Tina Kermbach

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-2168
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/gefahrenabwehr-hoheitsangelegenheiten-sport

Postanschrift:
Postfach 1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST