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Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Kurztext

  • Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung
  • regelmäßige Auskunft ist Pflicht, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen
  • Beispiele für Änderungen:
    • Kind lebt nicht mehr bei der alleinerziehenden Person
    • alleinerziehender Elternteil zieht um
    • alleinerziehender Elternteil heiratet
    • Zusammenzug mit anderem Elternteil
    • anderer Elternteil zahlt Unterhalt
    • anderer Elternteil ausfindig gemacht
    • anderer Elternteil ist gestorben
    • Kind ist gestorben
    • Kind beendet die Schule
    • verändertes Einkommen des Kindes, wenn dieses nicht mehr zur Schule geht
  • Änderungen sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) bekannt zu geben
  • Meldung an andere Behörden genügt nicht
  • zuständige Stelle: Unterhaltsvorschussstelle

 

Unterhaltsvorschuss-Stelle

 

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Rechtsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss / Beistandschaften

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-56603
jugend[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/jugendamt

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Daniela Weber

Mitarbeiter Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss / Beistandschaften

Frau Daniela Weber

Mitarbeiter Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss / Beistandschaften

Quelle der Inhalte: Landesportal ST