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Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen

Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:

  • Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
  • Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
  • geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
  • Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
  • Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.

Kurztext

  • Daten der Handwerksregister Änderung
  • Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
  • Die Handwerksrolle und das Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden von den regional zuständigen Handwerkskammern geführt.
  • In den von den Handwerkskammern geführten Registern werden unter anderem personenbezogene Daten des oder der Unternehmer sowie Daten zum Betrieb gespeichert, wobei danach differenziert wird, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt.
  • Ändern sich eintragungspflichtige Daten wie Anschriften oder elektronische Kontaktdaten, ist dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitzuteilen.
  • Meldung zu Änderung der Daten muss unter anderem dann erfolgen, wenn
    • sich Adressdaten von Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie eingetragener Betriebsstätten ändern,
    • sich elektronische Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ändern,
    • sich Angaben zu Vertretungsberechtigten sowie Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ändern,
    • eine Betriebsstätte gelöscht oder eine weitere Betriebsstätte eingetragen werden soll
  • zuständig: Handwerkskammer, bei der die Mitgliedschaft des Betriebes besteht.

 

Handwerkskammer (HWK)

 

keine

 

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

 

  • Angaben zum Betrieb:
    • Betriebsnummer
    • Betriebsname
    • Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
  • Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)

 

Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:

  • Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
  • Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
  • persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
  • Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen

Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 5 Handwerksordnung (HWO)

§ 19 Handwerksordnung (HwO)

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Handwerkskammer Magdeburg

Gareisstraße 10
39106 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6268-0
recht[at]hwk-magdeburg.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST