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Abschrift eines Grundbuches beantragen

Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken.

In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften daraus beantragen. In Zweifelsfällen wird das zuständige Grundbuchamt von Ihnen verlangen, dass Sie das berechtigte Interesse glaubhaft machen oder nachweisen.

Außerdem können Sie schriftlich eine Eintragung in das Grundbuch beantragen. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Sie zum Beispiel das Eigentum an einem Grundstück übertragen, das heißt ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen.

Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • schriftlicher Antrag,
  • Eintragungungsbewilligung,
  • Sie sind Eigentümer des Grundstücks,
  • die Voreintragung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird,
  • die Einhaltung besonderer Formvorschriften, d. h. Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zur Eintragung erforderlichen Erklärungen müssen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden

 

Sie müssen sich an das Grundbuchamt des für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts wenden.

 

Für die Einsicht in das Grundbuch werden keine Gebühren erhoben.
Für Abschriften aus dem Grundbuch werden gemäß der Kostenordnung Gebühren erhoben. Auskunft über die Gebührenhöhe erteilt das für Sie zuständige Grundbuchamt.
Für Eintragungen in das Grundbuch werden Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich hier nach dem jeweiligen Geschäftswert.

 

  • Reisepass oder Personalausweis
  • wenn Sie nicht Eigentümer sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt

 


Ansprechpartner

Amtsgericht Haldensleben

Stendaler Straße 18
39340 Haldensleben, Stadt
03904 47130
03904 4713101
ag-hdl[at]justiz.sachsen-anhalt.de
ag-hdl.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
39331 Haldensleben, Stadt

Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 10:00 -12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 -12:00 Uhr
Freitag 10:00 -12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST