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Abfallgebühr zahlen

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle beziehungsweise die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Kurztext

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle beziehungsweise die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Kommunalservice Landkreis Börde AöR (Anstalt öffentlichen Rechts)

Schwimmbadstr. 2 a
39326 Wolmirstedt, Stadt
039201 7033-100
039201 7033-29
www.ks-boerde.de

Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnersta: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr

Kommunalservice Landkreis Börde AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) (Kopie) (Kopie)

Schwimmbadstr. 2 a
39326 Wolmirstedt, Stadt
039209 68136
039201 7033-29
www.ks-boerde.de

Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnersta: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST