Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.
Kurztext
- Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A
- unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren
- die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt zum Führen von zwei und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
- die Fahrerlaubnisklasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
- die Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern bis 35 kW Leistung, deren Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg beträgt und deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
- mit der Fahrerlaubnisklasse A kann die antragsstellende Person Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen.
Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Rechtsgrundlage
§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 4 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
- Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3610
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-fuehrerscheine
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Standort Oschersleben
Mo. geschlossen
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin
Herr Domenik Siegmund
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Herr Domenik Siegmund
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine
Quelle der Inhalte: Landesportal ST