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Fahrerlaubnis beantragen

Möchten Sie in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen, brauchen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis.

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.

Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.

Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.

Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die

  • mindestens 30 Jahre alt ist,
  • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Hinweis: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können Jugendliche den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren erwerben.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Ersterteilung
  • Zum Führen von Kraftfahrzeugen wird eine Fahrerlaubnis benötigt
  • Fahrerlaubnisse werden in bestimmten Klassen und in bestimmten Fällen befristet erteilt
  • Die Erteilung einer Fahrerlaubnis muss bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt werden
  • Vor Erteilung der Fahrerlaubnis muss sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert und eine Prüfung abgelegt werden
  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters gestellt werden
  • Zuständig: örtliche Fahrerlaubnisbehörde

 

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

 

  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters
  • Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt
  • Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung

 

Antragsgebühren:

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 43,40
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit: EUR 42,60
  • bei Erteilung als "Begleitetes Fahren mit 17": Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Begleitpersonen

Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.

Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.

Für den Direktversand an Ihre Wohnanschrift: EUR 4,85

 

Für alle Klassen:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule

Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens), bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung), bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (Funktions- und Leistungstest)

Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":

  • Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
  • Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)

 

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • Erste Hilfe leisten können und
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.

Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:

  • Klassen AM, A1, L und T: 16 Jahre (AM auch 15 Jahre in den Ländern des Modellversuchs)
  • Klasse B: 18 Jahre
  • Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
  • Klassen A2, B, BE, C1, C1E: 18 Jahre
  • Klassen D1, D1E, C, CE: 21 Jahre
  • direkter Zugang Klasse A, Klassen D und DE: 24 Jahre

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

 

Onlineverfahren möglich: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Weitere Informationen

Die praktische Prüfung müssen Sie am Ort des Hauptwohnsitzes oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ablegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Antrag hierfür kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3660
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-fuehrerscheine

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

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Bearbeitung von Anliegen nur mit Termin

Herr Domenik Siegmund

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

Herr Domenik Siegmund

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Führerscheine

Quelle der Inhalte: Landesportal ST