Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
Kurztext
- Errichtung von Anlagen Genehmigung
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- notwendig für die Errichtung aller nicht verfahrensfreien und nicht genehmigungsfreien baulichen Anlagen
- Antrag per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke notwendig
- je nach Vorhaben kann ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig sein
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
- Erwartete Kosten der Bauausführung
mindestens 50
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 des anrechenbaren Bauwertes = 5
Baugebührenverordnung (BauGVO)
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Gegebenenfalls:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
- Vollständiger Bauantrag
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
§ 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
- Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
- Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
- Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Mitteilung über Baubeginn
- Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
- Erklärung zum Kriterienkatalog
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
- Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Vorbescheid beantragen
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/bauordnungsamt/sg-bauaufsicht
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Edward Naya
Mitarbeiter Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-6201
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bauordnung[at]landkreis-boerde.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST