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Landpachtvertrag anzeigen

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Kurztext

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

 

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

 

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

 

keine

 

Abgeschlossener Landpachtvertrag beziehungsweise Änderungen, mit Angabe des Absenders

 

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Rechtsgrundlage

§§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen

 

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Weitere Informationen

Pachtpreise

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-620
039204 781-420
liegenschaften[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Frau Corinna Imbiel

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Herr Sebastian Mund

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Frau Daniela Schmidt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Quelle der Inhalte: Landesportal ST