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Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.

Kurztext

 

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

 

Es werden gegebenenfalls Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

 

Es sind gegebenenfalls Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

 

§ 10 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA)

Rechtsbehelf

Gegen den Erlass von Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-140
039204 781-410
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Frau Tina Kermbach

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Kontakt herunterladen
039204 781-141

Frau Tina Kermbach

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

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039204 781-141

Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Di. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr


oder nach Vereinbarung

Herr Sebastian Reinhardt

Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

Herr Sebastian Reinhardt

Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

Quelle der Inhalte: Landesportal ST