Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.
Kurztext
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es werden gegebenenfalls Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Es sind gegebenenfalls Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
§ 10 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA)
Rechtsbehelf
Gegen den Erlass von Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-140
039204 781-410
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Frau Tina Kermbach
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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039204 781-141
Frau Tina Kermbach
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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039204 781-141
Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Di. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Herr Sebastian Reinhardt
Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
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+49 3904 7240-4243
+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
Herr Sebastian Reinhardt
Mitarbeiter Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
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+49 3904 7240-54291
ordnung-sicherheit[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST