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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn

  • die Ladung oder
  • die Abmessungen,
  • die Achslast oder
  • das Gesamtgewicht

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

Kurztext

  • Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung
  • bei Überschreitung der allgemein gesetzlich zugelassenen Maße und/oder Gewichte der Ladung oder des Fahrzeugs
  • beim Transport über öffentliche Straßen
  • Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig
  • zuständig: Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des Antragstellers befindet
    • bei ausländischen Unternehmen die für den Grenzübertritt örtlich zuständige Verwaltungsbehörde

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.

Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen

 

Kostenart: variabel

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

VEMAGS-Gebührenrechner

 

RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

 

  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Rechtsgrundlage

§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-620
039204 781-420
liegenschaften[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Herr Sebastian Mund

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Herr Sebastian Mund

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1232
0345 514-1829
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa

Postanschrift:
Postfach 200256
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Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen

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Quelle der Inhalte: Landesportal ST