Reisepass abholen
Reisepass abholen
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Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben.
Kurztext
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie die Ausstellung beantragt haben.
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST