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Vorgesehen zum Löschen - Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen beantragen

Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Kurztext

  • Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung mit europäischen Abschlüssen
  • vor dem Juristischen Vorbereitungsdienst muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt werden
  • Voraussetzung ist ein rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss aus der EU

 

Die Gleichwertigkeitsprüfung und die Eignungsprüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Für die Bewerbung zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist Herr Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg zuständig.

 

Keine.

 

Keine.

 

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

 

Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Rechtsgrundlage

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen

 

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

 


Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 56701
0391 5675024
poststelle.ljpa[at]mj.sachsen-anhalt.de
ljpa.sachsen-anhalt.de/landesjustizpruefungsamt/wegweiser/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST