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Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen

Wenn Sie einen Kupplungsträger oder Heckträger an Ihrem Fahrzeug anbringen wollen, darf dieser das KFZ-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht verdecken.

An Träger, die auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeuges angebracht werden ist deshalb ein Wiederholungsschild des KFZ-Kennzeichens des Trägerfahrzeuges anzubringen (ohne amtliche Plakettem). Dies gilt ebenfalls für Heckträger, sofern diese das KFZ-Kennzeichen verdecken.

 

Schilderhersteller Ihrer Wahl

 

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Trägerfahrzeuges

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3677
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-kfz-zulassung

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Haldensleben)
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Oschersleben)
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Frau Stephanie Schröder

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Frau Stephanie Schröder

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Quelle der Inhalte: Landesportal ST