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verkürzte Prüfung als Steuerberater beantragen

Sie wollen eine verkürzte Steuerberaterprüfung ablegen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.

Kurztext

Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.

 

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4

39104 Magdeburg

 

spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres

 

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist –auch bei wiederholter Antragstellung – eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.

 

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit allen vorzulegenden Unterlagen
    • Lebenslauf
    • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    • Prüfungszeugnisse
    • Tätigkeitsnachweise
  • Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, dass Sie Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind oder ein Nachweis über die entsprechende bestandene Prüfung

 

Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.

Rechtsgrundlage

§ 37a Absatz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

 


Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 61162-0
info[at]stbk-sachsen-Anhalt.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST