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Rentenberatung erbringen

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Voraussetzung
Erforderlich ist ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.

 

Zuständig für die Erteilung einer Rentenberatungserlaubnis ist der Präsident des Landgerichts Halle.

Landgericht Halle

 


Ansprechpartner

Landgericht Halle

Hansering 13
06108 Halle (Saale), Stadt
0345 2200
0345 2203379
lg-hal[at]justiz.sachsen-anhalt.de
lg-hal.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
06141 Halle (Saale), Stadt

Monag 08:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST