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Informationen zu Cross Compliance

Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff \"Cross Compliance\" (\"anderweitige Verpflichtungen\") eine wichtige Rolle.

Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:

  • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
  • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
  • die Erhaltung des Dauergrünlandes.

Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.

 

Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes.

Informationen zum Thema Cross Compliance auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes

Informationen zum Thema Cross Compliance auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Koordinierungsstelle Cross Compliance

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2001
0345 514-1444
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz

Postanschrift:
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Rüdiger Mages

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

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+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de

Herr Rüdiger Mages

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

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+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de

Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667
futtermittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-veterinaerwesen

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Birte Mewes

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen

Frau Birte Mewes

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen

Quelle der Inhalte: Landesportal ST