Hauptwohnsitz anmelden
Hauptwohnsitz anmelden
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Kurztext
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-310
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Frau Petra Böhmer
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781-313
Frau Bärbel Eberhardt
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781-310
Frau Meggie-Sophie Lentze
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781-315
039204 781-440
lentze[at]hohe-boerde.de
Frau Ivonne Schwienhagen
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781-312
Quelle der Inhalte: Landesportal ST