Haltung von Nutztieren - Anzeige
Haltung von Nutztieren - Anzeige
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
- § 26 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV
- § 1 a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung - BienSeuchV
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-2551
+49 3904 7240-52667
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 100153
39331
Haldensleben, Stadt
Di. 9:00 - 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Herr Rüdiger Mages
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de
Herr Rüdiger Mages
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
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+49 3904 7240-2551 / +49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-52667 / +49 3904 7240-4319
esundheit[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST