Geburtenregister beantragen
Geburtenregister beantragen
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Kurztext
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 10,00 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 5,00 Euro
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage
§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-310
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Frau Petra Böhmer
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
039204 781-313
Frau Bärbel Eberhardt
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
039204 781-310
Frau Ivonne Schwienhagen
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
039204 781-312
Quelle der Inhalte: Landesportal ST