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Gebäudeeinmessung beantragen

Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann muss der Grundriss neu erfasst werden.

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.

Kurztext

  • Gebäudeeinmessung Durchführung
  • Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seiner Größe verändert, muss dies erfasst werden. Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Voraussetzungen:
    • das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
    • oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
    • Besitz des Gebäudes
  • Gebühren:
    • etwa 50,00 EUR bis 80,00 EUR
    • Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.
    • Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.
  • Zuständig: Vermessungsingenieurin oder –ingenieur oder das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

 

Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

 

Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.

 

etwa 50,00 EUR bis 80,00 EUR

Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.

Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

 

Reichen Sie nach der Gebäudeeinmessung durch die Vermessungsingenieurin oder den –ingenieur die geeigneten Unterlagen beim LVermGeo ein.

 

  • das Gebäude wurde neu gebaut und ist größer als ca. 10 m²
  • oder das Gebäude wurde in der Größe durch Anbau oder Teilabriss verändert
  • Ihnen gehört das Gebäude

Rechtsgrundlage

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)

 

Sie können die Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung) online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

Gebäudeerfassung (LVermGeo)

 


Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821
service.magdeburg.lvermgeo[at]sachsen-anhalt.de
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST