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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistent beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ beziehungsweise „Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

 

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

 

Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 50,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.

 

  • Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie

Beglaubigte Kopien für Ihre Dokumente können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.

 

Bundesverband Deutscher Diätassistenten

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
0345 514-3262
0345 514-3279
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST