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Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.

Kurztext

  • Abweichungen, Befreiung und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen Zulassung
  • Detailliertere Informationen zu erfragen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

 

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt

 

Es gibt keine Fristen zu beachten.

 

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

 

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

 

Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn

  1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
  2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
  3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
  4. die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 15 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 30 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 61 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

§ 66 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Baugebührenverordnung (BauGVO)

Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)

Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-620
039204 781-420
liegenschaften[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Frau Corinna Imbiel

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Herr Sebastian Mund

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Frau Elke Ruske

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung

Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/bauordnungsamt/sg-bauaufsicht

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Edward Naya

Mitarbeiter Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-6201
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bauordnung[at]landkreis-boerde.de

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Quelle der Inhalte: Landesportal ST