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Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

Kurztext

  • Errichtung von Anlagen Genehmigung
  • Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
  • notwendig für die Errichtung aller nicht verfahrensfreien und nicht genehmigungsfreien baulichen Anlagen
  • Antrag per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke notwendig
  • je nach Vorhaben kann ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig sein
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde

 

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt

 

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Baugebührenverordnung (BauGVO)

 

  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Gegebenenfalls:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

 

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/bauordnungsamt/sg-bauaufsicht

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Edward Naya

Mitarbeiter Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de

Herr Edward Naya

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+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST