Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen

Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

Kurztext

  • Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
  • Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse möchte wissen, ob ein Grundstück mit Schadstoffen verunreinigt ist oder ein Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.

  • Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

 

Zuständig sind die unteren Bodenschutzbehörden (i.d.R. die Umweltämter) der Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

 

Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

 

Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

  • Ihren Namen und Anschrift,
  • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
  • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
  • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

 

Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

Rechtsgrundlage

§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)

§ 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)

§ 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

 

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weitere Informationen

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4456
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-abfallueberwachung

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Thomas Kretschmer

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung

Herr Thomas Kretschmer

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung

Quelle der Inhalte: Landesportal ST