Vorgesehen zum Löschen - Änderung der Halterdaten beantragen
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Persönliche Änderungen (z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung) müssen Sie unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerken lassen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST