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Adressänderung im Personalausweis beantragen

Sie sind umgezogen? Die neue Adresse muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.

Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

Kurztext

Wenn sich Ihre auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil Sie umgezogen sind, müssen Sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben in Ihrem Personalausweis ändern lassen.

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

 

Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
  • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde gegebenenfalls vorhandenen Reisepass

 

Ihre Anschrift hat sich geändert.

Rechtsgrundlage

§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Weitere Informationen

Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Lena Grünberg

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
039204 781133
039204 781-440

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Quelle der Inhalte: Landesportal ST