Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder?
Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.
Beispiele für mögliche Fahrzeugkombinationen:
- zwei PKW
- ein PKW und ein Wohnmobil
- zwei Motorräder
- zwei leichte Anhänger
Hinweis: Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eines oder können beide auch Oldtimer mit H-Kennzeichen sein.
Sie können die Fahrzeugeâ nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie nicht auf öffentlichen StraÃen oder Parkplätzen, sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.
Tipp: Die eingeschränkte Nutzung sollten Versicherer bei den Prämien berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
Hinweis: Auf dieâ Höhe der Fahrzeugsteuer wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus.
Kurztext
Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.
Sie können die Fahrzeugeâ nicht zeitgleich nutzen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens auf zwei Fahrzeuge bezogen ist und verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.
Hinweis: Bei Wechselkennzeichen erhöhen sich die Gebühren bei der Zulassung, Wechsel der Erkennungsnummer, Wechsel der Kennzeichenart sowie bei Umschreibung aus einem anderen Verwaltungsbezirk - mit und ohne Halterwechsel - um 6 Euro je Fahrzeug.
Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen (z.B. Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung bezogen auf ein oder zwei Fahrzeuge).
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Zulassungsbehörde.
Bei den Fahrzeugen muss es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit der gleichen Kennzeichengröße der folgenden Klassen handeln:
- M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)
- L (zum Beispiel Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge)
- Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)
In folgenden Fällen können Sie kein Wechselkennzeichen erhalten:
- zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (z.B. ein PKW und ein Motorrad)
- Fahrzeuge mit
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Roten Kennzeichen
- Grünen Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Außerdem gilt:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht. - Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage
§ 8 Absatz 1a Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3677
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-kfz-zulassung
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Haldensleben)
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Oschersleben)
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Frau Stephanie Schröder
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung
Frau Stephanie Schröder
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung
Quelle der Inhalte: Landesportal ST