Der Umgang mit Waffen und Munition Bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger, Schusswaffensammler oder Erben von Waffen.
Auch für den Erwerb und Besitz von Munition für eingetragene Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Dies wird ebenfalls in der Waffenbesitzkarte vermerkt. Für den Erwerb und Besitz von anderen Munitionsarten erhalten Sie die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein.
Sie müssen Schusswaffen in jedem Fall ordnungsgemäß aufbewahren. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie nur in den dafür vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnissen aufbewahren.
Erkundigen Sie sich bereits vor Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Hinweis: Es wird zwischen dem Waffenschein und der Waffenbesitzkarte unterschieden.
Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat – in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.
Sie wollen sich eine Schusswaffe und/oder Munition zulegen? Informieren Sie sich hier, was es zu beachten gibt.
Eine Waffenbesitzkarte müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen:
Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte müssen Sie:
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Grund Ihres Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz einer Waffe und von der Art der Waffen, für die Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen
EUR 33,00 – 448,00
Erlaubnis zum Erwerb von Waffen:
Erlaubnis zum Besitz von Waffen:
Waffenerwerb:
Diese Prüfung kann einige Wochen dauern.
Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein, die Sie erwerben. Es wird zwischen der
Mit der grünen Waffenbesitzkarte können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Mit der gelben Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erworben werden. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist auf insgesamt zehn Waffen beschränkt, es dürfen aber in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden. Des Weiteren muss die erworbene Waffe in der Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Schießsportverbandes zugelassen sein.
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt