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Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen

Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.

Kurztext

  • Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

  • Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

 

Zulassungsbehörde

 

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

 

Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.

Rechtsgrundlage

§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

 

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3677
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-kfz-zulassung

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Haldensleben)
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Oschersleben)
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Frau Stephanie Schröder

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Frau Stephanie Schröder

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Quelle der Inhalte: Landesportal ST