Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet.
Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung einen Werktag nach Eingang der Mitteilung von der Zulassungsbehörde im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tage zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf.
Eine neue Zulassungsbescheinigung darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zuassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.
Kennzeichenführende Kfz-Zulassungsbehörde entsprechend Ihres Kfz-Kennzeichens (zum Beispiel MD = Magdeburg)
Grundgebühr: 10,20 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- bei Diebstahl: Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung gegebenenfalls Versicherung an Eides statt
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Kfz-Zulassung
Triftstraße 10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3610
+49 3904 7240-53670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben
Mo. 8:00 - 12:00 Uhr
Di. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 11:30 Uhr
Standort Oschersleben
Mo. geschlossen
Di. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 11:30 Uhr
Frau Daniela Breitmeier
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Kfz-Zulassung
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-3650
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST