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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) abhanden gekommen oder diese unbrauchbar beziehungsweise unleserlich geworden ist, müssen Sie dies unverzüglich melden und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.


Hinweis:
Wird nach Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I die in Verlust geratene Bescheinigung wieder aufgefunden, muss der Halter oder der Eigentümer sie unverzüglich abgeben.

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

 

  • Schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- undFahrzeugdaten.
    Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
  • Gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
    Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig

Zusätzlich bei Beschädigung:

  • Die beschädigte Zulassungsbescheinigung ist der Zulassungsbehörde vorzulegen. Es wird ein Ersatz ausgestellt.

Zusätzlich bei Verlust:

  • Den noch vorhandenen Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief ).
  • Versicherung an Eides Statt (eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde ist nicht ausreichend); gegebenenfalls Verlusterklärung.
  • Bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei.
  • Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung (entfällt, wenn die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war).
  • Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben).

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3677
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-kfz-zulassung

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Haldensleben)
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Oschersleben)
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Frau Stephanie Schröder

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Frau Stephanie Schröder

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

Quelle der Inhalte: Landesportal ST