Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen.
Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet und kann zwischen 5,00 und 5 000,00 Euro betragen.
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschriften beizufügen:
- die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
- die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates;
- bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person;
- ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 5674316
0391 5674443
pressestelle[at]mw.sachsen-anhalt.de
www.mw.sachsen-anhalt.de/
Frau Eckert
Mitarbeiter Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
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0391 5674471
0391 5674795
anke.eckert[at]mw.sachsen-anhalt.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST