Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen

Für eine Vielzahl von Vorhaben und Plänen, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist bereits in der Planungsphase eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen oder Industriezonen beziehungsweise -anlagen, Intensivtierhaltung.

In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die medienübergreifende Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfolgen eines Vorhabens sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Kurztext

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Landesverwaltungsamt, Abt. Landwirtschaft und Umwelt

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST