Erlaubnis für Tankstelle beantragen
Erlaubnis für Tankstelle beantragen
Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Kurztext
- Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
- Tankstellen muss vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde angezeigt werden
- muss schriftlcih eingereicht werden
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Rechtsgrundlage
Industrie- und Handelskammer
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 52162200
0345 5643439
lav-bus[at]sachsen-anhalt.de
verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
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Sonntag geschlossen
Quelle der Inhalte: Landesportal ST