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Erlaubnis für Tankstelle beantragen

Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Kurztext

  • Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
  • Tankstellen muss vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde angezeigt werden
  • muss schriftlcih eingereicht werden

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

 

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.

 

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Rechtsgrundlage

§ 5 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV)

 

Industrie- und Handelskammer

 


Ansprechpartner

Landesamt für Verbraucherschutz

Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 52162200
0345 5643439
lav-bus[at]sachsen-anhalt.de
verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/

Montag 07:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

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Sonntag geschlossen

Quelle der Inhalte: Landesportal ST