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Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Kurztext

 

Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

 

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

 

Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

Rechtsgrundlage

§ 33i Gewerbeordnung (GewO)

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-141
039204 781-440
gewerbe[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Tina Kermbach

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Frau Tina Kermbach

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Quelle der Inhalte: Landesportal ST