Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Kurztext
Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
kostenlos
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Grad der Behinderung von mindestens 50
Rechtsgrundlage
§ 69 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale), Stadt
0345 514-3350
0391 567-2357
schwerbehindertenrecht37[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten:
Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680
Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350
oder online unter:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST